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SG Dortmund, 04.11.2016 - S 41 SO 532/16 |
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 04.11.2016 - S 41 SO 532/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 9 SO 631/16
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2018 - L 5 KR 140/16
Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten
In dem vor dem Sozialgericht Dortmund, Aktenzeichen S 41 SO 532/16 ER, geführten weiteren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes des Klägers gegen den Sozialhilfeträger (Stadt X) hat das Sozialgericht den Sozialhilfeträger durch Beschluss vom 04.11.2016 verpflichtet, den Kläger vorläufig für die Zeit ab 09.09.2016 bis einschließlich 31.12.2016 mit weiteren 94 g des Arzneimittels Cannabisblüten zu versorgen. - BSG, 09.12.2019 - B 1 KR 60/18 B
Kosten der Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten
Das SG (S 41 SO 532/16 ER) hat für die Zeit vom 9.9.